Der Bereitschaftsdienst kann ausschließlich nur dann von der Bevölkerung in Anspruch genommen werden, wenn • Gefahr in Verzug ist o d e r • Wertverlust zu befürchten ist (Wasser, Kanal, Gemeinde-Gebäude, Straßenbeleuchtung, …) In diesen Fällen wird der Bereitschaftsdienst selbständig tätig. In anderen Fällen werden ohne Auftrag von Bürgermeister oder Amtsleitung keine Tätigkeiten verrichtet. Arbeiten die am Wochenende vom Bereitschaftsdienst planmäßig übernommen werden sollen, müssen spätestens am Donnerstag vor dem Wochenende fixiert und mit dem Leiter des Wirtschaftshofes besprochen sein. |