Bei der Zulassung eines neuen Impfstoffes müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt der Nachweis der:
- Sicherheit,
- Verträglichkeit und
- Wirksamkeit des Impfstoffes.
Erst wenn in mehreren Entwicklungsschritten (Herstellung, nichtklinische und klinische Studien) alle Anforderungen an die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Impfstoffes gemäß den gesetzlich-regulatorischen Vorgaben und wissenschaftlichen Standards erfüllt sind, erteilt das BASG/AGES Medizinmarktaufsicht die nationale Zulassung. Detaillierte Informationen finden Sie unter Zulassung von Arzneimitteln.
Eine Liste aller zugelassenen Impfstoffe in Österreich finden Sie unter www.basg.gv.at.